Kombiinstrument anpassen und umbauen
Ein Kombiinstrument ist mehr als eine Anzeige: In seinem Speicher steht die Laufleistung, und sein Zeiger wird von einem Steuergerät angesteuert, das eine bestimmte Skalenteilung erwartet. Deshalb ist ein Umbau Elektronikarbeit – und keine Frage der Optik.
Wann so etwas überhaupt gebraucht wird
Instrument defekt, Ersatz vorhanden
Der häufigste Fall. Das gebrauchte Ersatzinstrument bringt die Laufleistung seines Spenderfahrzeugs mit – die muss auf den tatsächlichen Stand Ihres Fahrzeugs gebracht und sauber dokumentiert werden.
Umrüstung auf eine andere Ausführung
Ein Instrument aus einer anderen Modellvariante – etwa mit anderer Endskala, anderen Anzeigen oder anderer Beleuchtung. Hier entscheidet sich, ob der Zeiger hinterher richtig anzeigt.
Nach Motor- oder Getriebeumbau
Wenn Antrieb oder Getriebe wechseln, passen Drehzahlbereich, Anzeigen oder Signalquellen unter Umständen nicht mehr. Dann muss das Instrument auf die neue Konfiguration angepasst werden.
Chrysler Crossfire: von 260 auf 320 km/h in SRT-6-Ausführung
Ein Umbau, der gut zeigt, worauf es bei dieser Art Arbeit ankommt – und wo die Fallstricke liegen.
Worum es geht
Der Chrysler Crossfire wurde von 2003 bis 2007 bei Karmann in Osnabrück gebaut und teilt sich seine technische Basis mit dem Mercedes SLK der Baureihe R170. Neben der Serienversion mit dem 3,2-Liter-Sechszylinder gab es von 2005 bis 2006 den SRT-6 mit Kompressoraufladung – technisch der Antrieb des SLK 32 AMG. Von dieser Variante wurden nur etwa 4.000 Stück gebaut.
Der SRT-6 bekam ein eigenes Kombiinstrument mit einer anderen Endskala. Chrysler selbst spricht in den Unterlagen zum Modelljahr 2006 von einem Instrument mit 200 Meilen je Stunde, was 320 km/h entspricht. Das Serieninstrument der europäischen Ausführung endet bei 260 km/h. Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Bauteile mit eigenen Teilenummern – nicht nur um zwei Tachoscheiben.
Wer sein Crossfire-Cockpit auf die SRT-6-Optik bringen will, steht damit vor genau der Aufgabe, um die es auf dieser Seite geht: Ein anderes Instrument soll in ein Fahrzeug, ohne dass hinterher die Anzeige falsch ist oder der Kilometerstand nicht mehr stimmt.
Die zwei Fallstricke
1. Die Skalenteilung. Der Zeiger wird nicht von der Scheibe gesteuert, sondern von einem Signal aus dem Fahrzeug. Ist die Teilung der neuen Skala nicht identisch mit der alten, zeigt der Zeiger falsch – und zwar nicht gleichmäßig, sondern je nach Bereich unterschiedlich. Wer nur eine Scheibe tauscht und nicht nachmisst, fährt danach mit einem Tacho, der lügt.
2. Der Kilometerstand. Er steht im Speicher des Instruments. Ein Spenderinstrument bringt den Stand seines Herkunftsfahrzeugs mit. Der muss auf die tatsächliche Laufleistung Ihres Fahrzeugs gebracht werden – und das ist der Punkt, an dem es rechtlich ernst wird.
Ob ein bestimmter Umbau an Ihrem Fahrzeug sinnvoll durchführbar ist, entscheidet sich am konkreten Instrument und an der Fahrzeugkonfiguration. Wir sagen Ihnen das nach der Prüfung – und sagen auch ab, wenn das Ergebnis nicht sauber wäre.
Zwei Vorschriften, an denen kein Weg vorbeiführt
Bei Arbeiten am Kombiinstrument geht es schnell um Strafrecht. Deshalb ist uns dieser Abschnitt wichtiger als jede Beschreibung des Umbaus selbst.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt vor, dass die Geschwindigkeit in Kilometern je Stunde angezeigt werden muss und das Gerät im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers liegt. Der Wegstreckenzähler darf von der tatsächlich zurückgelegten Strecke um höchstens vier Prozent abweichen.
Was das praktisch bedeutet: Eine Tachoscheibe in reiner Meilen-Ausführung – wie sie für den US-Markt gebaut wurde – darf in Deutschland nicht eingebaut werden. Für einen Umbau kommt nur eine km/h-Ausführung in Frage, und die Anzeige muss stimmen. Ein Tacho, der zu wenig anzeigt, ist nicht nur unzulässig, sondern gefährlich.
Wer auf einen Wegstreckenzähler so einwirkt, dass das Messergebnis beeinflusst wird, macht sich strafbar – mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Strafbar ist bereits das Beschaffen oder Weitergeben von Programmen, die diesem Zweck dienen.
Die klare Linie: Nach dem Umbau muss der angezeigte Stand der tatsächlichen Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs entsprechen. Alles, was den Wert nach unten bewegt, kommt für uns nicht in Frage – unabhängig von der Begründung. Wer so etwas anfragt, bekommt von uns eine Absage.
Wie wir das absichern
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Stand dokumentieren, bevor etwas passiert
Der Kilometerstand des ausgebauten Instruments wird mit Datum festgehalten – fotografiert und schriftlich. Das ist die Grundlage für alles Weitere.
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Ziel-Instrument prüfen
Wir sehen uns Teilenummer, Hardwarestand und Skalierung an und prüfen, ob die Kombination überhaupt zu einer korrekten Anzeige führen kann. Wenn nicht, sagen wir ab.
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Laufleistung übernehmen
Der dokumentierte, tatsächliche Stand wird in das eingebaute Instrument übernommen – nicht mehr und nicht weniger.
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Nachmessen
Nach dem Einbau wird die Anzeige gegen eine unabhängige Referenz geprüft, damit die Abweichung im zulässigen Rahmen bleibt.
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Bescheinigung für die Fahrzeugpapiere
Sie bekommen eine datierte Bescheinigung mit dem alten und dem neuen Stand. Die gehört zu den Fahrzeugpapieren – und beim späteren Verkauf gehört der Instrumententausch offengelegt. Das schützt Sie vor dem Verdacht, an dem sonst nichts dran ist.
Eine gesonderte Eintragungspflicht für einen Instrumententausch ist uns nicht bekannt, solange die Anforderungen des § 57 StVZO erfüllt bleiben. Bei einer Hauptuntersuchung ist ein korrekt anzeigender Tacho aber Prüfgegenstand. Wenn Sie ganz sichergehen wollen, sprechen Sie den Umbau vorher mit Ihrer Prüforganisation ab – eine Rechtsberatung können wir nicht leisten.
Sie haben so ein Vorhaben?
Schreiben Sie uns, um welches Fahrzeug es geht, welches Instrument eingebaut werden soll und woher es stammt. Wir sagen Ihnen, ob es technisch sauber geht, was zu beachten ist – und wenn es nicht geht, warum.
Reine Kombiinstrument-Reparatur – Displayausfall, Zeigerfehler, Pixelfehler, Beleuchtung – und den Tachocheck vor dem Gebrauchtwagenkauf finden Sie bei TACHO-Team P.W.
Zu den LeistungenLenkrad blockiert oder Schlüssel wird nicht erkannt?
Beschreiben Sie uns das Symptom – wir sagen Ihnen vorab, ob eine Reparatur möglich ist und was sie kostet.